Datenschutzerklärung
Stand: 09.08.2026
1. Verantwortlicher
Taxi Worm (Andreas Worm)
Einsiedelstraße 8
23554 Lübeck
Deutschland
E-Mail: taxi.worm@gmail.com
Für Nutzer von FahrFlow als Taxi- oder Mietwagenunternehmen gilt: Ihr seid im Verhältnis zu euren eigenen Fahrern in aller Regel selbst datenschutzrechtlich Verantwortliche (Arbeitgeber). Taxi Worm verarbeitet die in der App anfallenden Daten in eurem Auftrag als technischer Dienstleister (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO). Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Anfrage bereitgestellt.
2. Welche Daten die App verarbeitet
FahrFlow ist eine App für Taxi-/Mietwagenunternehmen zur Erfassung von Schichten, Fahrten und zur automatisierten Erstellung von Abrechnungsbelegen. Dabei werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Firmen-Stammdaten: Firmenname, Anschrift, Steuernummer, Institutionskennzeichen (IK-Nummer), Bankverbindung (Kontoinhaber, Bank, IBAN, BIC) — vom Betrieb selbst eingegeben, erscheinen auf erstellten Rechnungen.
- Fahrer-Stammdaten: Name des Fahrers, Zugangs-PIN.
- Schicht- und Fahrtdaten: Datum, Uhrzeiten, gefahrene Kilometer, Taxameterstände, Einnahmen (bar/unbar), Zahlungsart, Route bzw. Zielort, ggf. Name des Auftraggebers (z. B. bei Krankentransporten oder Rechnungskunden).
- GPS-Standortdaten: Während einer laufenden Schicht bzw. Fahrt zeichnet die App den Standort auf (auch im Hintergrund), um Strecke und Standzeit für die Abrechnung zu ermitteln. Diese Aufzeichnung ist für den Kernzweck der App (Nachweis gegenüber dem Finanzamt) technisch notwendig und lässt sich nicht deaktivieren, solange eine Schicht läuft.
- Fotografierte Belege: Der Fahrer kann Papierbelege (z. B. Unternehmerabrechnungen) fotografieren; die App liest daraus automatisiert Beträge und Angaben aus (siehe Abschnitt 4).
- Firmenlogo: optional vom Betrieb hochgeladen, erscheint auf Abrechnungen.
3. Zwecke der Verarbeitung
- Erfassung und Abrechnung von Schichten und Fahrten
- Automatisierte Erstellung von Abrechnungsbelegen (PDF) als steuerrelevante Nachweise
- Optionale Weiterleitung dieser Belege an ein Buchhaltungsprogramm oder einen selbst gewählten Cloud-Speicher (siehe Abschnitt 4)
- Ortung zur Streckenermittlung während einer Schicht/Fahrt
4. Eingesetzte Dienste Dritter (Auftragsverarbeiter)
| Dienst | Zweck | Daten | Sitz / Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|---|
| Google Firebase | Betrieb der App-Infrastruktur, Speicherung aller in Abschnitt 2 genannten Daten | alle App-Daten | Google Ireland Ltd. / Google LLC. Die Cloud Functions laufen in der Google-Standardregion us-central1 (USA). Die Firestore-Datenbank läuft in der EU-Multiregion eur3; der Storage-Bucket ist im selben Standort angelegt. |
| Anthropic (Claude API) | Automatisiertes Auslesen fotografierter Belege | Bild des fotografierten Belegs | Anthropic PBC, USA |
| Lexoffice (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG) | Optional: Übergabe von Abrechnungsbelegen an die Buchhaltung, sofern hinterlegt | erstellte Abrechnungs-PDFs | Deutschland |
| Google Drive / Microsoft OneDrive / Dropbox | Optional: Ablage von Belegen im eigenen Cloud-Speicher des Betriebs, beschränkt auf einen eigenen App-Ordner | erstellte PDFs | abhängig vom Konto des Betriebs |
Die drei optionalen Cloud-Speicher erhalten ausschließlich Schreibzugriff auf einen eigenen, isolierten App-Ordner — FahrFlow kann keine anderen Dateien im jeweiligen Konto lesen, ändern oder löschen. Welcher Dienst verwendet wird, entscheidet der Betrieb selbst in den Admin-Einstellungen; es lässt sich auch ausschließlich lokale Speicherung auf dem Gerät wählen, ganz ohne Cloud-Anbindung.
Mit den Anbietern außerhalb der EU (Google, Anthropic) bestehen, soweit zutreffend, EU-Standardvertragsklauseln bzw. eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework als zusätzliche Absicherung der Datenübermittlung in die USA.
5. Speicherdauer
Schicht-, Fahrt- und Beleg-Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (in Deutschland i. d. R. 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen, § 147 AO) vorgehalten, sofern der Betrieb sie nicht zuvor selbst löscht. Das schließt die GPS-Rohdaten einzelner Fahrten mit ein, da sie Teil des Nachweises der gefahrenen Strecke gegenüber dem Finanzamt sind und keiner kürzeren, gesonderten Aufbewahrungsfrist unterliegen.
6. Rechte der betroffenen Personen
Fahrer und andere betroffene Personen haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21) gegenüber dem jeweils verantwortlichen Betrieb (siehe Abschnitt 1). Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
7. Kontakt
Fragen zu dieser Datenschutzerklärung richten Sie an: taxi.worm@gmail.com