Datenschutzerklärung

Stand: 09.08.2026

1. Verantwortlicher

Taxi Worm (Andreas Worm)
Einsiedelstraße 8
23554 Lübeck
Deutschland

E-Mail: taxi.worm@gmail.com

Für Nutzer von FahrFlow als Taxi- oder Mietwagenunternehmen gilt: Ihr seid im Verhältnis zu euren eigenen Fahrern in aller Regel selbst datenschutzrechtlich Verantwortliche (Arbeitgeber). Taxi Worm verarbeitet die in der App anfallenden Daten in eurem Auftrag als technischer Dienstleister (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO). Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Anfrage bereitgestellt.

2. Welche Daten die App verarbeitet

FahrFlow ist eine App für Taxi-/Mietwagenunternehmen zur Erfassung von Schichten, Fahrten und zur automatisierten Erstellung von Abrechnungsbelegen. Dabei werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

3. Zwecke der Verarbeitung

4. Eingesetzte Dienste Dritter (Auftragsverarbeiter)

DienstZweckDatenSitz / Ort der Verarbeitung
Google FirebaseBetrieb der App-Infrastruktur, Speicherung aller in Abschnitt 2 genannten Datenalle App-DatenGoogle Ireland Ltd. / Google LLC. Die Cloud Functions laufen in der Google-Standardregion us-central1 (USA). Die Firestore-Datenbank läuft in der EU-Multiregion eur3; der Storage-Bucket ist im selben Standort angelegt.
Anthropic (Claude API)Automatisiertes Auslesen fotografierter BelegeBild des fotografierten BelegsAnthropic PBC, USA
Lexoffice (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG)Optional: Übergabe von Abrechnungsbelegen an die Buchhaltung, sofern hinterlegterstellte Abrechnungs-PDFsDeutschland
Google Drive / Microsoft OneDrive / DropboxOptional: Ablage von Belegen im eigenen Cloud-Speicher des Betriebs, beschränkt auf einen eigenen App-Ordnererstellte PDFsabhängig vom Konto des Betriebs

Die drei optionalen Cloud-Speicher erhalten ausschließlich Schreibzugriff auf einen eigenen, isolierten App-Ordner — FahrFlow kann keine anderen Dateien im jeweiligen Konto lesen, ändern oder löschen. Welcher Dienst verwendet wird, entscheidet der Betrieb selbst in den Admin-Einstellungen; es lässt sich auch ausschließlich lokale Speicherung auf dem Gerät wählen, ganz ohne Cloud-Anbindung.

Mit den Anbietern außerhalb der EU (Google, Anthropic) bestehen, soweit zutreffend, EU-Standardvertragsklauseln bzw. eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework als zusätzliche Absicherung der Datenübermittlung in die USA.

5. Speicherdauer

Schicht-, Fahrt- und Beleg-Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (in Deutschland i. d. R. 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen, § 147 AO) vorgehalten, sofern der Betrieb sie nicht zuvor selbst löscht. Das schließt die GPS-Rohdaten einzelner Fahrten mit ein, da sie Teil des Nachweises der gefahrenen Strecke gegenüber dem Finanzamt sind und keiner kürzeren, gesonderten Aufbewahrungsfrist unterliegen.

6. Rechte der betroffenen Personen

Fahrer und andere betroffene Personen haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21) gegenüber dem jeweils verantwortlichen Betrieb (siehe Abschnitt 1). Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

7. Kontakt

Fragen zu dieser Datenschutzerklärung richten Sie an: taxi.worm@gmail.com